Das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt die staatliche Unterstützung von SchülerInnen und Studierenden. Es wird üblicherweise mit dem Kürzel BAföG abgekürzt (BundesAusbildungsrderungsGesetz)

Der Name BAföG wird dabei in zwei Bedeutungen verwendet: Für das konkrete Gesetz, aber auch für die sich aus dem Gesetz ergebende Förderung. Leistungen aus dem BAföG werden zum Teil als direkter Zuschuss, zum Teil als zinsloses Darlehen gewährt, welches nach Abschluss des Studiums an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden muss. Bekommt man auf Grund von Ausnahmeregelungen über die Regelstudienzeit hinaus BAföG, so handelt es sich hierbei i.a. um ein verzinstes Volldarlehen. BAföG ist eine Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB), das Bundesausbildungsförderungsgesetz besonderer Teil des SGB (vgl. Art. II § 1 Nr. 1 SGB I).

Basisdaten
Kurztitel: Bundesausbildungsförderungsgesetz
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BAföG
FNA: 2212-2
Verkündungstag: 26. August 1971 (BGBl. I 1971, S. 1409)
Aktuelle Fassung: 1. September 2003 (BGBl. I 2003, S. 3022)