Das
Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt die staatliche Unterstützung von SchülerInnen und Studierenden. Es wird üblicherweise mit dem Kürzel
BAföG abgekürzt (
Bundes
Ausbildungs
förderungs
Gesetz)
Der Name BAföG wird dabei in zwei Bedeutungen verwendet: Für das konkrete Gesetz, aber auch für die sich aus dem Gesetz ergebende Förderung.
Leistungen aus dem BAföG werden zum Teil als direkter Zuschuss, zum Teil als zinsloses Darlehen gewährt, welches nach Abschluss des Studiums an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden muss. Bekommt man auf Grund von Ausnahmeregelungen über die Regelstudienzeit hinaus BAföG, so handelt es sich hierbei i.a. um ein verzinstes Volldarlehen. BAföG ist eine Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB), das Bundesausbildungsförderungsgesetz besonderer Teil des SGB (vgl. Art. II § 1 Nr. 1 SGB I).
| Basisdaten
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| Kurztitel: | Bundesausbildungsförderungsgesetz
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| Voller Titel: | ders.
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| Typ: | Bundesgesetz
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| Rechtsmaterie: | Sozialrecht
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| Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland
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| Abkürzung: | BAföG
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| FNA: | 2212-2
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| Verkündungstag: | 26. August 1971 (BGBl. I 1971, S. 1409)
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| Aktuelle Fassung: | 1. September 2003 (BGBl. I 2003, S. 3022)
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