Die Betriebssicherheitsverordnung regelt in Deutschland den Einsatz von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlage im Sinne des Arbeitsschutzes.

Basisdaten
Kurztitel: Betriebssicherheitsverordnung
Voller Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der
Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger
Anlagen und über die Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes
Typ: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BetrSichV
FNA: 805-3-9
Verkündungstag: 27. September 2002 (BGBl. I 2002, S. 3777)
Aktuelle Fassung: 6. Januar 2004 (BGBl. I 2004, S. 2)
Neben der Verordnung werden in technischen Regeln Details für besondere Verfahren und Geräte/Maschinen definiert, u.a.:

  • Technische Regeln für Aufzüge (TRA)