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Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
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Von Schwarz Antonio
Veröffentlicht am 25.10.08
 
Das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts regelt das Nebeneinander von herkömmlicher Landwirtschaft und der Landwirtschaft welche gentechnisch veränderte Lebensmittel anbaut. Es wurde am 18. Juni 2004 beschlossen und setzt die EU-Richtlinie zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen um.

Einführung
Das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts regelt das Nebeneinander von herkömmlicher Landwirtschaft und der Landwirtschaft welche gentechnisch veränderte Lebensmittel anbaut. Es wurde am 18. Juni 2004 beschlossen und setzt die EU-Richtlinie zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen um.

In dem Gesetz wird geregelt, dass Bauern, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, haften müssen, wenn die veränderten Gene in nicht gentechnisch veränderten Pflanzen nachgewiesen werden können. Also zum Beispiel dann, wenn der Pollen aus einem Getreidefeld mit gentechnisch veränderten Pflanzen das Getreide eines Bio-Bauern auf dem Nachbarfeld befruchtet und dieser es dann nicht mehr als Bio-Getreide verkaufen kann.

Die für den Anbau gentechnisch veränderter Planzen genutze Flächen werden in einem Standortregister gespeichert. Dieses dient zur Klärung der Verursachers der Einbringung gentechnisch veränderter Gene in die herkömmliche Landwirtschaft.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) kritisiert das Gesetz, weil sie das darin angenommene besondere Gefahrenpotential durch die Ausbringung von genetisch veränderten Organismen nicht durch experimentelle Daten gedeckt sieht. Das Gesetz also dem Abwehren einer Gefahr dient, deren Existenz keineswegs nachgewiesen sei. Desweiteren wird argumentiert, dass das Einkreuzen der Gene aus landwirtschaftlich angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen in konventionelles Saatgut prinzipiell nicht zu verhindern sei. Dadurch und durch eine Reihe anderer Regeln würde die Anwendung grüner Gentechnik de-facto ausgeschlossen.

Greenpeace kritisiert das Gesetz, da das glannte Standortregister nach Meinung von Greenpeace nur ungenau ist, Bauern für eine Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen und die Höhe der zu erhaltenden Entschädigung unkalkulierbar sei. Auf dies Weise würde es den Bauern in Zukunft schwer gemacht gentechinkfrei zu produzieren, der Gentechnik-Industrie hingegen würde Tür und Tor geöffnet.

Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Fall der Gefährdungshaftung. Ein Verschulden ist nicht notwendig.