Die
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt "
VOB") ist ein mehrteiliges Klauselwerk, das Regelungen für die Vergabe von Bauauträgen durch öffentliche Auftraggeber und für den Inhalt von Bauverträgen enthält.
Den neuen Namen führt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erst seit der Neufassung 2002. Vor der Umbenennung hieß sie "
Verdingungsordnung für Bauleistungen". Die Abkürzung "VOB" blieb unverändert.
Inhalt
Die VOB enthält 3 Teile:
- Teil A: "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A).
Dabei handelt es sich um Vorschriften, die bei der Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber zu beachten sind.
- Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B).
Die für Bauverträge grundsätzlich geltenden Vorschriften des BGB über den Werkvertrag enthalten für viele der im Baurecht auftretenden Probleme keine spezifischen Lösungen. Es besteht daher oft das Bedürfnis nach zusätzlichen Regelungen. Hierfür wurde die VOB/B entwickelt. Diese muss von öffentlichen Auftraggebern zum Bestandteil des Bauvertrags gemacht werden. In der Praxis wird jedoch häufig auch von privaten Vertragsparteien in Bauverträgen die Geltung der VOB/B vereinbart.
- Teil C: "Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen" (VOB/C).
Nach § 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B gilt dann, wenn im Bauvertrag die Geltung der VOB/B vereinbart ist, auch die VOB/C als Bestandteil des Vertrags.