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Wehrdisziplinarordnung
http://www.deol.de/articles/1037/1/Wehrdisziplinarordnung/Seite1.html
Von Reicher Gerhard
Veröffentlicht am 25.10.08
 
Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) ist ein deutsches Gesetz, das die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennung und die Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen regelt.

Einführung
Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) ist ein deutsches Gesetz, das die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennung und die Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen regelt.

Als einfache Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden:

  • Verweis
  • strenger Verweis
  • Disziplinarbuße
  • Ausgangsbeschränkung
  • Disziplinararrest
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen sind:

  • Kürzung der Dienstbezüge
  • Beförderungsverbot
  • Herabsetzung in der Besoldungsgruppe
  • Dienstgradherabsetzung
  • Entfernung aus dem Dienstverhältnis
  • Kürzung des Ruhegehalts
  • Aberkennung des Ruhegehalts
  • Aberkennung des Dienstgrades