Die
Wehrdisziplinarordnung (WDO) ist ein deutsches Gesetz, das die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennung und die Ahndung von
Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen regelt.
Als einfache Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden:
- Verweis
- strenger Verweis
- Disziplinarbuße
- Ausgangsbeschränkung
- Disziplinararrest
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen sind:
- Kürzung der Dienstbezüge
- Beförderungsverbot
- Herabsetzung in der Besoldungsgruppe
- Dienstgradherabsetzung
- Entfernung aus dem Dienstverhältnis
- Kürzung des Ruhegehalts
- Aberkennung des Ruhegehalts
- Aberkennung des Dienstgrades