Grundlagen
Grundlage für die Muslime ergibt sich aus dem Koran, Sure 24:31 und Sunna, wo der Prophet Muhammad die islamische Frau dazu anhält, dass von ihr nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll. Allerdings herrscht auch im Islam keine Einigkeit darüber wie "stark" dieses Gebot ist (denn es gibt hier Abstufungen) und wie weit diese "Bedeckung" zu erfolgen hat. Als Hinweis könnte Sure 5:101 gelten, wo es heißt Fragt nicht nach Dingen, die, würden sie euch enthüllt, euch unangenehm wären; und wenn ihr danach fragt zur Zeit da der Koran niedergesandt wird, werden sie euch doch klar. Allah hat sie ausgelassen …. Danach könnte die Frage der Art der Verschleierung der persönlichen Entscheidung der Frau überlassen sein.
Eine weitere wichtige Grundlage ist Sure 17:32, wonach der Muslim sich nicht der Unzucht nähern soll. Hiernach leiten sich viele Bekleidungsregeln für Männer und Frauen ab (nicht durchsichtig, nicht eng anliegend, ...), was natürlich auch die Kopfbedeckung der Frau betrifft.
Deutschland
Bekannt in Deutschland ist vor allem der Fall, bei dem die Lehrerin Fereshta Ludin mit ihrem orthodox-islamischem Hintergrund ihre Einstellung als Beamtin auf Probe in den Schuldienst des Bundeslandes Baden-Württemberg anstrebte. Diese wurde ihr verweigert, da sie nicht bereit war, während des Unterrichts auf das Tragen eines Kopftuchs zu verzichten.
Die Begründung der Schulbehörde lautete: Das Kopftuch sei Ausdruck kultureller Abgrenzung und damit nicht nur religiöses, sondern auch politisches Symbol. Die mit dem Kopftuch verbundene objektive Wirkung kultureller Desintegration lasse sich mit dem Gebot einer postulierten staatlichen Neutralität (Trennung von Kirche und Staat) nicht vereinbaren.
Das bundesdeutsche Bundesverfassungsgericht hat dazu am 24. September 2003 entschieden (Beispiele: Urteil, oder Pressemitteilung), dass ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg derzeit keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage finde. Eine entsprechende Regelung könne nicht durch eine Behördenentscheidung getroffen werden, sondern müsse, wenn sie politisch gewollt sei, durch Landesgesetz geschaffen werden - ein Weg, den das Verfassungsgericht den Landesparlamenten ausdrücklich freistellte.
Das erste Bundesland, das diese Möglichkeit nutzte, war Baden-Württemberg, wo ein entsprechendes Gesetz am 1. April 2004 verabschiedet wurde. Es ist umstritten, weil es "christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerten und Traditionen" einen besonderen Stellenwert zuspricht und sich damit die Frage stellt, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Das Grundgesetz fordert eine Gleichbehandlung aller Religionen (u.a. Artikel 33), und auch das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil dies verlangt. Auch in Berlin bahnt sich ein Verbot an: Allerdings geht ein am 30. März vereinbarter Gesetzesentwurf mit einem Totalverbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst weit über das Kopftuchverbot hinaus. Die beiden großen Kirchen haben daraufhin Protest eingelegt und rechtliche Schritte angekündigt.
Offenbar herrscht Uneinigkeit in den Ländern, ob es Lehrerinnen verboten werden soll, an der Schule ein Kopftuch zu tragen. Nach Berichten des Rheinischen Merkurs haben sich bisher sechs Länder für ein Verbot entschieden, drei sind unschlüssig und sieben gegen ein Verbot.
Muslime betonen, das Kopftuch stelle kein Symbol dar. Dennoch wird inzwischen auch debattiert, ob Symbole anderer Weltanschauungen, etwa das bei vielen Christen übliche Kreuz um den Hals oder der Habit der Mönche und Nonnen, an Schulen verboten werden sollen, um die islamische Religion nicht einseitig zu benachteiligen (zum Kreuzsymbol Beispiele: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1997). (Beispiele: Kruzifixurteil)
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist der bedeutendste Apologet des Rechtes für Lehrerinnen, Kopftücher zu tragen. Er ist eine eng mit der Hisbollah in Verbindung stehende Organisation.
Frankreich
In Frankreich gibt es derartige rechtliche Auseinandersetzungen nicht mehr. Dort ist es den Lehrern an staatlichen Schulen bereits seit dem Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche aus dem Jahr 1906 untersagt, im öffentlichen Schulunterricht religiöse Symbole zur Schau zu stellen. Nach langer Debatte hat das Parlament am 10. Februar 2004 beschlossen, dass es Schülern und Studenten verboten ist, religiöse Symbole während des Unterrichts zu tragen. Darunter fallen sowohl das Kopftuch als auch jüdische und christliche Symbole. Kritiker sehen in diesem Gesetz eine ernsthafte Einschränkung der Religionsfreiheit und eine unnötige Überhöhung der laizistischen Ideologie.
Allerdings wurde die französische Debatte auch durch den sozialen Druck und durch gewalttätige Vorfälle bestimmt, denen junge Frauen in einem vorwiegend muslimischem Umfeld ausgesetzt sind.
Anlässlich eines Besuches des französischen Innenministers Nicolas Sarkozy im Dezember 2003 in Ägypten zeigte Muhammad Sayyid Tantawi, Großscheich der renommierten al-Azhar-Universität in Kairo, Verständnis für ein partielles Kopftuchverbot in nichtmuslimischen Nationen.
Er erklärte, dass die Verschleierung ein göttliches Gebot sei, aber dass Frauen, die in nichtmuslimischen Ländern leben, von dieser Verpflichtung ausgenommen wären.
Auch Soheib Bencheikh, der Großmufti von Marseille und religiöse Instanz der französischen Mittelmeermetropole, spricht sich immer wieder für eine Öffnung des Islam und gegen das Kopftuch aus.
Im August 2004 wurden die beiden französischen Journalisten Christian Chesnot und Georges Malbrunot im Irak von der islamistischen Gruppe Islamische Armee Iraks entführt, welche drohen, die beiden Journalisten zu ermorden, sollte Frankreich nicht von seinem Kopftuchverbot abrücken.
Das Verbot wurde dennoch pünktlich zum Schulbeginn am 2. September 2004 eingeführt; vom Verbot sind auch Kreuze und jüdische Kippa betroffen. Am ersten Schultag weigerten sich nur 70 Schülerinnen, das Kopftuch abzulegen. Die Schulen entscheiden nun über einen Verweis.
Großbritannien
In Großbritannien haben die Sikhs vor den Moslems bereits erreicht, das das Tragen von Turbanen für Lehrkräfte vertretbar ist. Somit wurde auch den Moslems religiöse Kleidung nicht verboten. Es gibt dort allerdings gewisse Regeln. Bei Schülern gilt allgemein der Pflicht zur Schuluniform und auch daher Grenzen dessen, was erlaubt ist (Länge des Kopftuches, etc.).
Türkei
In der muslimisch geprägten Türkei ist es Lehrern, Schülern und Studenten verboten, ein Kopftuch zu tragen. Dieses Verbot wird auch mit Polizeigewalt durchgesetzt und ist in den letzten Jahren immer wieder Thema hitziger Debatten. Die Türkei sieht sich als laizistischer Staat an, der keine religiösen Präferenzen hat.
Dies ist auch einer der Gründe, weshalb Studentinnen aus wohlhabenderen fundamentalistischen Familien in Westeuropa studieren, wo solch eine Einschränkung nicht existiert.
USA
In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es seit Ende März 2004 einen Streit über das Tragen von Kopftüchern an Schulen. Eine Schulbehörde im Bundesstaat Oklahoma hat ein muslimisches Mädchen wegen Tragens eines Kopftuchs vom Unterricht ausgeschlossen. Das Washingtoner Justizministerium hat auf dem Rechtsweg erreicht, dass das Mädchen auch mit Kopftuch zur Schule gehen darf.