Geld
- Von Silke Blank
- Veröffentlicht 24.06.08
- Wirtschaften
-
Bewertung:
Nicht bewertet
Definition
Streng genommen ist Geld nur das, was gesetzlich als Zahlungsmittel unter Annahmezwang steht. Dieses sind diese bunt bedruckten Scheine und die Münzen mit Wertangabe, die jeder als Zahlungsmittel akzeptieren muß und die auch als Bargeld bezeichnet werden.
Schecks und Sichtguthaben sind kein Geld, übernehmen aber Geldfunktion. Sichtguthaben werden aber zur Geldmenge dazugezählt, weil sie ein Anspruch auf Geld dokumentieren. Der Anspruch ist aber kein Geld, da Banken nicht verpflichtet sind, Sichtguthaben in voller Höhe als Geld vorrätig zu halten. Giralgeld kann zwar die Funktion des Zahlungsmittels übernehmen, der Empfänger ist aber nicht zur Annahme verpflichtet.