Bei der laufenden (manchmal auch "endfälligen") Rückzahlung eines Kredits wird für gewöhnlich mehr Geld verlangt, als ursprünglich als Guthaben ausgegeben wurde. Diese Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per anno ("% p.a.") angegeben.
Die Veranlassung, eine Finanzierung endfällig aufzunehmen beruht in der Regel auf dem sogenannten "Leverage-Effekt". Dabei wird -zumindest in der Erwartungshaltung- eine höhere Eigenkapital- als Fremdkapitalverzinsung erzielt. Zum (unter steuerlichen Aspekten durchzuführenden) Vergleich kommt jedoch nicht selten der Aspekt des Rendite- (eventuell auch Kapital-) Risikos des Tilgungsträgers hinzu.
Es gibt aber auch zinsfreie Darlehen - vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Komunen können auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der Zinssatz richtet sich vor allem
- nach der Laufzeit des Kredits (einige Monate bis über 20 Jahre), wobei die tatsächliche Konditionsbefristung, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist, wesentlichen Einfluss haben kann;
- nach der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditwerbers und seinen Sicherstellungen,
- nach dem momentanen Eckzinssatz oder seiner Prognose in die Zukunft. Dies wirkt sich bei der Refinanzierung der Kreditgeber über den Geld- oder Kapitalmarktsatz aus.
In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von
- der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
- bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und manchmal
- von den geplanten Vorhaben, für die der Kredit verwendet werden soll.
Anmerkungen
- Der Kredit selbst ist kein Zahlungsmittel an sich.
- Für manche rechtliche Fragen - z.B. bei Zahlungsschwierigkeiten, Konkurs und ähnlichem, gibt es Kreditschutz-Verbände.