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Rechtsgeschichte
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Von Schwarz Antonio
Veröffentlicht am 25.10.08
 
Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.

Einführung
Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.

Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechte (babylonisches, ägyptisches, griechisches Recht) und die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.

In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden: