Wein
- Von Erika Smidt
- Veröffentlicht 01.07.08
- Sonstige Themen
-
Bewertung:
Nicht bewertet
Qualitätsstufen
Zur Qualität eines Weines gehört dessen Geschmack im Abgang.
Zur Kennzeichnung der Qualität eines Weines wird dieser in verschiedene Qualitätsstufen eingeteilt. Die wesentlichen Qualitätskriterien sind der Geschmack und Bouquet sowie die Bekömmlichkeit des Weines. Den Geschmack kann man grob nach der Süße eines Weines einteilen (trocken oder herb bis mild bzw. lieblich), unabhängig davon lassen sich beim Wein sortentypischer Charakter sowie lage- und jahrgangstypische Ausprägung unterscheiden. Letztlich bleiben diese Kriterien jedoch subjektiv.
Mit den Qualitätsstufen des deutschen Weinrechts wird versucht diese subjektiven Bewertungsmöglichkeiten auf objektive Kriterien zurückzuführen. Der Geschmack eines Weines lässt sich nur begrenzt objektivieren, ein mögliches Kriterium ist jedoch die Konzentration an Geschmack- und Aromastoffen. Diese Konzentration ist jedoch schwer zu bestimmen. Allerdings geht bei der Reife der Traube eine hohe Konzentration an Geschmachstoffen einher mit einer hohen Zuckerkonzentration. Ein hoher Zuckergehalt des unvergorenen Weines (Most) macht sich in einer hohen Dichte des Traubensafts (Mostgewicht) bemerkbar. Diese Dichte läßt sich wiederum leicht bestimmen, der Zuckergehalt des Mosts ist daher ein zentrales Qualitätskriterium für den späteren Wein. Daneben ist auch der Zuckergehalt an sich von Bedeutung, da er die Voraussetzung für die alkoholische Gärung darstellt.
Das Mostgewicht wird in °Öchsle angegeben. Das ist der Betrag in Gramm pro Liter, um den (bei 20°C) die Dichte des Mosts größer ist als die von Wasser. D.h. Ein Most mit der Dichte (spezifisches Gewicht) von 1085 g/l hat 85 °Öchsle. Die Messung erfolgt mit der Mostwaage, dabei handelt es sich um ein auf °Öchsle geeichtes Aräometer. Alternativ lässt sich der Zuckergehalt auch optisch messen (Refraktometer).
Daneben existieren noch Kriterien die die Reinheit des Weines erfassen, dazu gehören die Sortenreinheit und die Lagereinheit, bei höheren Qualitätsstufen müssen die Rebsorte und die Anbaulage spezifiziert werden.
Ist ein Wein aus mehr als zwei Rebsorten gemischt (Verschnitt oder Cuvée) oder weist er keine Herkunftsbezeichnung auf, so kann er nur die Güteklasse Tafelwein erhalten.