Tauschbörse
- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 27.10.08
- Urheberrecht
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Bewertung:
Nicht bewertet
Einführung
Im Zusammenhang mit dem Internet sind auch Tauschbörsen Computernetzwerke zu nennen, in denen es möglich ist, Dateien über das Internet anzubieten oder herunterzuladen. Die meisten Tauschbörsen besitzen keinerlei Inhalts- bzw Copyright-Kontrollen, sodass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte (z.B. Musik, Filme, Bücher) frei von Lizenzgebühren getauscht werden können.
Die Bezeichnung Kopierbörse wäre eigentlich für den sehr stark durch die Medien geprägten Begriff korrekter, weil die Daten über Netze weiterkopiert werden, ohne dass das Original selbst den Besitzer wechselt. Aus diesem Grund sind auch Verwertungsgesellschaften für Nutzungsrechte gegen diese Form der Weitergabe. Legal können Informationen und Daten weiter gegeben werden, wenn diese in einer freien Lizenz veröffentlicht wurden oder eine Weitergabe ausdrücklich erwünscht ist (Freeware, Public Domain) oder wenn für das entsprechende Werk die Schutzfristen abgelaufen sind.
Anbieter hierbei ist der Tauschbörsennutzer, was zur Folge hat, dass Dateien nicht auf einem zentralen Server gespeichert sind, sondern dezentral auf die Benutzer verteilt sind (Peer-to-Peer). Die meisten Tauschbörsen arbeiten nach dem Client-Server-Prinzip, was bedeutet, dass ein Indexserver die einzelnen Dateien und ihre Anbieter genau lokalisieren kann. Bestimmte Tauschbörsen versuchen jedoch mit Hilfe bestimmter Techniken anonymes Filesharing zu gewährleisten, sodass der Anbieter einer Datei nicht bestimmt werden kann.