Rechtslage
Zeichen: ©, "Copyright", "Copr." oder (C), wobei letzteres nicht rechtskräftig ist, da es das eigentliche ©-Zeichen "entstellt" wiedergibt. In Europa hat ein solches Zeichen keine rechtliche Wirkung, da ein Autor automatisch Urheberrecht genießt.
Das Copyright im englisch-amerikanischen Rechtssystem findet seine Entsprechung im europäischen Urheberrecht. Dort werden im Gegensatz zum europäischen Recht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (z. B. dem Künstler), sondern dem Verlag zugestanden. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Verlage verhindern sollen.
Das Copyright musste in den USA bis vor einigen Jahren, im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland, explizit angemeldet werden und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyrightverzeichnis. Inzwischen gilt für neue Werke auch in den USA ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen. Eine Anmeldung des Copyrights bei der Library of Congress ist nicht unbedingt nötig, wird aber empfohlen.