Bildrechte
- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 27.10.08
- Urheberrecht
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Einführung
Die Bildrechte sind die Urheberrechte und Verwertungsrechte des Urhebers für seine Fotografien. Diese Rechte werden in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz festgelegt; das Recht am eigenen Bild wird im Kunsturheberrechtsgesetz behandelt.
Ferner bezeichnen Museen und andere Eigentümer von Kunstgegenständen ihre Vermarktungsansprüche auf Abbildungen und Reproduktionen ihres Eigentums auch dann als Bildrechte, wenn der Schutz nach dem Urheberrecht abgelaufen ist. Sie berufen sich dabei auf ihr Hausrecht und ihre Eigentumsrechte.