Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.

Das Urheberrecht dient dem Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen (auch Werke genannt). Es schützt dessen Urheber im Bezug auf das Werk in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen. Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum (englisch: intellectual property) gesprochen und so der Schutz des Sacheigentums und Immaterialgüterrecht parallelisiert, dieser Begriff ist jedoch stark umstritten.

Es ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.