Die älteste Verbrauchsteuer auf deutschem Boden dürfte die Salzsteuer sein, die bereits im fränkischen Reich erhoben wurde (mittlerweile im Rahmen der Harmonisierung der Verbrauchsteuern in der EG abgeschafft). Jüngere Verbrauchsteuern sind die Kaffeesteuer, die Erdgassteuer als Teil der Mineralölbesteuerung und die Stromsteuer.
Im allgemeinen unterscheidet man zwischen den besonderen Verbrauchsteuern, die durch den Bund erhoben werden und den örtlichen Verbrauchsteuern, die durch die Länder erhoben werden.
Die in Deutschland bundesweit erhobenen Verbrauchsteuern sind:
- Mineralöl- und Erdgassteuer,
- Tabaksteuer,
- Branntweinsteuer,
- Kaffeesteuer,
- Biersteuer,
- Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer,
- Stromsteuer.
Die Länder können weitere Verbrauchsteuern erheben. Desweiteren befasst sich der Bundestag zur Zeit mit einer Verbrauchsteuer auf alkoholische Mischgetränke (Alcopops).