Tabaksteuer wird in vielen Ländern auf Tabakwaren aller Art erhoben (in Deutschland seit 1993 nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak). Sie ist eine indirekte Steuer - vergleichbar der Mehrwertsteuer - und eine Verbrauchsteuer wie z.B. die Mineralölsteuer.

Die Tabaksteuer soll, wie z.B. die Ökosteuer auch, eine Senkung des Konsums bewirken (so genannte Lenkungssteuer). Dieses Konzept ist nicht unumstritten, weil der Gesetzgeber dabei zwei widersprüchliche Ziele zugleich vertritt: Einerseits hat er Interesse an möglichst hohen Steuereinnahmen zur Deckung des Staatshaushalts, andererseits verursacht eine wirkungsvolle Lenkungssteuer eine Verringerung des Steueraufkommens.

In den letzten Jahren wurde die Tabaksteuer in verschiedenen Staaten deutlich angehoben, unter anderem in Deutschland und Österreich. Mit Einnahmen von rund 14 Mrd. Euro im Jahr 2003 (1970 waren es 6,5 Mrd. Euro) ist die Tabaksteuer nach der Mineralölsteuer die ertragreichste besondere Verbrauchsteuer. Mit ca. 13,3 Mrd. Euro stellt die Fertigzigarette den Hauptanteil. Die von der Zollverwaltung eingenommene Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu.

In der Bundesrepublik Deutschland scheint die drastische Erhöhung der Tabaksteuer zusammen mit der verstärkten Information der Raucher von Erfolg gekrönt zu sein. Der Tabakkonsum ging stark zurück und viele Raucher hörten mit dem Rauchen auf. Das Finanzministerium ist allerdings besorgt um diese Entwicklung, was das oben erwähnte Dilemma veranschaulicht.

Steuersätze 2003:
Produkt spezifischer Anteil (Cent je Stück/Euro je kg)

Wertanteil (Prozent des Kleinverkaufspreises)

Zigaretten 6,17 Cent/Stück 24,23 %
Zigarren/Zigarillos 1,3 Cent/Stück 1 %
Rauchtabak als Feinschnitt 21,40 Euro/kg 18,32 %
Rauchtabak als Pfeifentabak 10,70 Euro/kg 13,5 %
Steuerausfall durch das Rauchen Im Jahr 1995 veröffentlichte der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V. eine Berechnung, die den Schaden am Bruttosozialprodukt durch das Rauchen betrachtete. Dieser Schaden (alte Zahlen umgerechnet auf Euro) beläuft sich auf:

  • 12,1 Milliarden Euro durch Arbeitsunfähigkeit,
  • 6,4 Milliarden Euro durch Übersterblichkeit,
  • 23,1 Milliarden Euro durch Frühinvalidität.
Der Steueranteil an diesen 41,6 Mrd. Euro beträgt 25,3 Prozent, also 10,5 Mrd. Euro. Da diese Berechnung aber nur die alten Bundesländer betrifft, ist der gesamtdeutsche Steuerverlust durch das Rauchen noch deutlich höher. Die Berechnung des ÄARG kommt deshalb zu dem Schluss, dass der Staat unter dem Strich am Rauchen keinen einzigen Cent einnimmt.