Die Kfz-Steuer muss ein Fahrzeughalter für jedes auf ihn zugelassene Fahrzeug bezahlen. Die Steuer wird von den Bundesländern erhoben und fließt den Landeshaushalten zu.


Wie hoch diese Steuer ausfällt, wird derzeit (Stand 2003) je nach Fahrzeugart - PKW und Motorrad oder LKW - unterschiedlich festgesetzt.

PKW und Motorräder

Bei PKW und Motorrädern ist die Kfz-Steuer zunächst abhängig vom Hubraum des Motors. Danach wird noch unterschieden zwischen der Art des Motors (Diesel- oder Ottomotor) und der Schadstoffklasse. Es wird das Ziel verfolgt, höheren Schadstoffausstoß mit einer höheren Steuer zu belegen bzw. schadstoffarme Fahrzeuge zu belohnen.

Dazu wurden die folgenden Schadstoffklassen nach den Kriterien "Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß" festgelegt:

  • Euro 4
  • Euro 3
  • 3-Liter-Auto
  • Euro 2
  • Euro 1 und vergleichbare 5-Liter-Autos
  • nicht schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm fahren dürfen
  • nicht schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen
  • übrige PKW (mit besonders hohem Schadstoffausstoß)
Es gelten folgende Steuersätze für je 100 cm³ Hubraum:

Schadstoffklasse Motor Steuersatz Bemerkungen
Euro 4 Otto-Motor 6,75 € 
Diesel-Motor 15,44 € 
Euro 3 Otto-Motor 6,75 € 
Diesel-Motor 15,44 € 
3-Liter-Auto Otto-Motor 6,75 € 
Diesel-Motor 15,44 € 
Euro 2 Otto-Motor 7,36 € 
Diesel-Motor 29,00 € 
Euro 1 Otto-Motor 10,84 € bis 31.12.2004
15,13 € ab 01.01.2005
Diesel-Motor 23,06 € bis 31.12.2004
27,35 € ab 01.01.2005
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm erlaubt)
Otto-Motor 15,13 € bis 31.12.2004
21,07 € ab 01.01.2005
Diesel-Motor 27,35 € bis 31.12.2004
33,29 € ab 01.01.2005
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm nicht erlaubt)
Otto-Motor 21,07 € bis 31.12.2004
25,36 € ab 01.01.2005
Diesel-Motor 33,29 € bis 31.12.2004
37,58 € ab 01.01.2005
übrige Otto-Motor 25,36 € 
Diesel-Motor 37,58 € 
Besonders schadstoffarme Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4, Euro 3 und 3-Liter-Auto sind bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei, jedoch längstens bis zum 31.12.2005 .