Einführung
Der Begriff Einkommensteuerreform umfasst Bemühungen zu einer Reform der Einkommensteuer in Deutschland.
Das deutsche Steuerrecht steht seit Jahren in der Kritik:
100 Steuergesetze, 96000 Verwaltungsvorschriften, etwa 5000 amtliche Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in denen Details geregelt werden, und tausende von neuen Finanzgerichtsurteilen jährlich sind internationale "Spitzenwerte". Volkswirtschaftlich ist das problematisch: orientieren sich die Marktteilnehmer in ihrem Handeln vor allem daran, Steuern zu sparen, sind Fehlentwicklungen mit Verlust der (internationalen) Konkurrenzfähigkeit zu erwarten. Außerdem ist umstritten, ob ein Steuersystem, das wegen seiner hohen Komplexität von keinem Bürger verstanden werden kann, gerecht sein kann.
Besonders das deutsche Einkommensteuerrecht (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Einkommensteuer) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen.
Kernpunkt aller Vorschläge der letzten Jahre ist eine Vereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken.
Politisch umstritten ist weniger der Grundgedanke, als vielmehr die Details, welche Steuersätze wie stark abgesenkt werden sollen, ob also eher Geringverdiener oder Bezieher hoher Einkommen von potentiellen Senkungen der Steuersätze profitieren werden.
Auch die Bundesländer dringen auf eine grundlegende Vereinfachung des deutschen Steuerrechts bis spätestens 2005. Die Ministerpräsidenten beauftragten am 14. November 2003 in München ihre Finanzminister, bis zum Frühjahr 2004 die vorliegenden Reformkonzepte entsprechend zu bewerten und gemeinsame Interessen zu formulieren. In einer Erklärung zum Abschluss der Konferenz hieß es einmütig, um Konsum und Investitionen zu fördern, müsse der Aufwand für Bürger und Unternehmen deutlich verringert werden.
Konzepte der Parteien
Die vorgezogene Steuerreform, die die Regierungskoalition zum 1. Januar 2004 plant, ist im Grunde keine Reform. Es handelt sich dabei um eine geplante Senkung der Steuersätze, besonders der für höhere Einkommen ohne dass das komplizierte System als solches angetastet wird.
Der sowohl von der FDP als auch von der CSU vorgeschlagene Stufensatz bedeutet, das nur derjenige Teil des Einkommens, der oberhalb des jeweiligen Schwellenwertes liegt, mit dem zugeordneten Satz versteuert wird, nicht etwa das gesamte Einkommen.
FDP
Die FDP hat im Oktober 2003 einen Rohentwurf für ein zukünftiges Einkommensteuergesetz vorgelegt.
- Es wird im allgemeinen von einem dreistufigen Steuersatz gesprochen, tatsächlich handelt es sich jedoch um einen 4-stufigen Satz, bei dem der Grundfreibetrag als erste Stufe mit 0% integriert ist.
- Der Eingangssteuersatz soll 15 % betragen.
- für Einkommensanteile zwischen 15000 und 40000 Euro beträgt der Steuersatz 25 %
- für Einkommensanteile über 40000 Euro beträgt der Steuersatz 35 %
- Grundfreibetrag von 7500 Euro
- Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Schwellenwert für die nächsthöhere Steuerstufe
- Kinderfreibetrag von 7500 Euro (oder Kindergeld)
- Die bisherigen 7 Einkunftsarten entfallen, es gibt nur noch Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung.
- Die Gewerbesteuer entfällt.
- Die Steuervergünstigungen/befreiungen verbleiben für gewisse Sozialleistungen, Erbschaften und Schenkungen sowie Spielgewinne.
- Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 2 % der steuerpflichtigen Einnahmen.
- Abzugsfähig sind Ausgaben, die mit den Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, soweit diese nicht gesetzlich ausgeschlossen sind.
Die Pendlerpauschale entfällt. Aufwendungen für Arbeitszimmer sind nicht abzugsfähig.
- Als Sonderausgaben abzugsfähig bleiben Beiträge zur Altersvorsorge, Kranke- Pflege-, Unfall- und Berfsunfähigkeitsversicherung. Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien bleiben begrenzt und Kirchensteuern voll abzugsfähig.
CDU
Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz hatte im Herbst 2003 eine Reform des deutschen Einkommensteuersystems vorgeschlagen.
Seine Vorschläge wurden am 3. November 2003 vom CDU-Bundesvorstand mit Änderungen übernommen und sind somit die CDU-Position in der Diskussion um eine Reform der Einkommensteuer.
Die Kernpunkte :* Es wird im allgemeinen von einem
dreistufigen Steuersatz gesprochen, tatsächlich handelt es sich jedoch um einen 4-stufigen Satz, bei dem der Grundfreibetrag als erste Stufe mit 0% integriert ist.
- Der Eingangssteuersatz soll 12 % betragen.
- für Einkommensanteile zwischen 16000 und 40000 Euro beträgt der Steuersatz 24 %
- für Einkommensanteile über 40000 Euro beträgt der Steuersatz 36 %
- Grundfreibetrag von 8000 Euro
- Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Schwellenwert für die nächsthöhere Steuerstufe (jedoch abzüglich der Grundfreibeträge)
- Kinderfreibetrag von 8000 Euro (oder Kindergeld)
- Die bisherigen 7 Einkunftsarten werden auf 4 reduziert.
- Die Gewerbesteuer bleibt erhalten.
- Die Steuervergünstigungen/befreiungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Übergangsgelder, Abfindungen, Beihilfen wie Geburts- und Heiratsbeihilfen, Bergmannprämien, Auslandszulagen, Streik- oder Trinkgelder und Abgeordnetenbezüge sollen entfallen.
- Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 1000 Euro/Jahr
- Abzugsfähig sind Kosten, die ausschließlich der Einkommenserzielung dienen, nach Einzelnachweis.
Die Pendlerpauschale entfällt. Aufwendungen für Arbeitszimmer sind nicht abzugsfähig.
- Die Sonderausgaben werden reduziert. Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien und Kirchensteuern bleiben abzugsfähig.