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Freigrenze
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Von Reicher Gerhard
Veröffentlicht am 29.10.08
 
Eine Freigrenze kennzeichnet im deutschen Steuerrecht einen Betrag, bis zu dem Einnahmen nicht zu versteuern sind.

Einführung
Eine Freigrenze kennzeichnet im deutschen Steuerrecht einen Betrag, bis zu dem Einnahmen nicht zu versteuern sind. Im Gegensatz zu einem Freibetrag sind bei Überschreiten der Freigrenze allerdings nicht nur der übersteigende Teil, sondern der Gesamtbetrag steuerpflichtig. Bei einem Freibetrag von 1.000 € wäre bei Einnahmen von 999 € nichts steuerpflichtig, bei Einnahmen von 1.001 € dagegen der volle Betrag von 1.001 €.

Eine Freigrenze in der deutschen Einkommensteuer ist die Freigrenze bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte): § 23 Abs. 3 S. 6 EStG: 512 €.