Mit der Systematisierung von Musik nach intersubjektiven Kriterien beschäftigen sich die Disziplinen Gattungskunde und Formenlehre sowie die Stilkunde.

Die Musikwissenschaften haben mehrere Ordnungsdimensionen entwickelt, die mit unterschiedlichem Erfolg auf Musik angewendet werden.

Nach Art der Beteiligten:

  • Vokalmusik
  • Instrumentalmusik
Nach wertmässiger Einordnung:

  • E-Musik (so genannte Ernste Musik),
  • U-Musik (Unterhaltungsmusik, Populäre Musik).
(wobei gerade diese Unterteilung, so wie auch die ihr zu Grunde liegenden Werte, verschiedentlich hinterfragt und auch abgelehnt wurden und werden)

Nach Herkunft:

  • Musik aus der europäischen Abstammungslinie (alte und zeitgenössische Musik)
  • Exotische Musik
Diese Unterscheidung ist eurozentrisch, aber dennoch durch das Volumen an tradierter und nachvollziehbarer Musik in diesem Bereich vertretbar. Nach Verwendungszweck:

  • Funktionale Musik, von liturgischer Musik über Militärmusik, Filmmusik bis zur Muzak
  • Autonome Musik, die um ihrer selbst willen komponiert und aufgeführt wird
Nach religiöser Motivation:

  • Sakrale Musik oder Liturgische Musik, z.B. Choral, Kirchenlied, Messe, Oratorium
  • Profane Musik oder Weltliche Musik
Nach Tonsystemen:

  • Neuntonmusik
  • Zehntonmusik (fernöstlich)
  • Zwölftonmusik (üblich)
Nach Menge der Beteiligten:

  • Solo
  • Duett
  • Trio
  • Quartett
  • Quintett
  • Sextett
  • Ensemble
Als Spezialfall des 19. und 20. Jahrhunderts nach Tonalitätsvorstellung:

  • Tonale Musik
  • Atonale Musik