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Fahrzeugschein
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Von Reicher Gerhard
Veröffentlicht am 30.10.08
 
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Einführung
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Der Kraftfahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle (auch Straßenverkehrsamt genannt) bei der Anmeldung von Kraftfahrzeugen ausgestellt. Neben dem amtlichen Kennzeichen (Nummernschild, Autonummer) wird der Fahrzeughalter mit Namen und Anschrift eingetragen, ebenso wie das Datum der nächstfälligen Hauptuntersuchung (auch TÜV-Termin genannt, obwohl die Hauptuntersuchung auch von anderen Organisationen, z. B. der Dekra, durchgeführt werden kann).

Im Kraftfahrzeugschein stehen auch alle technischen Daten des Kraftfahrzeugs, die im Fahrzeugbrief stehen, beispielsweise die Schlüsselnummern, zulässige Bereifung, Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht, maximale ungebremste und gebremste Anhängelast usw.

In Österreich entspricht dies dem Zulassungschein.

In Deutschland ist der Fahrzeugschein (§ 24 StVZO) ein Auszug aus dem Fahrzeugbrief und enthält die wichtigsten technischen Angaben, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen. Er enthält außerdem

  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters
  • das amtliche Kennzeichen
  • Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung
  • ggf. weitere Vermerke der Zulassungsstelle.
Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wieder eingezogen.

Aussehen und Beschaffenheit sind in Muster 2a und 2b der StVZO vorgeschrieben. Der Fahrzeugschein ist eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des § 267 Strafgesetzbuch (Urkundenfälschung) anwendbar. Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist im Fahrzeug ständig mitzuführen.