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Kfz-Haftpflichtversicherung
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Von Reicher Gerhard
Veröffentlicht am 30.10.08
 
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die nicht den eigenen Schaden des Versicherten begleicht, sondern einen Schaden der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht, an dem der Versicherte die Schuld trägt.

Einführung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die nicht den eigenen Schaden des Versicherten begleicht, sondern einen Schaden der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht, an dem der Versicherte die Schuld trägt.

Diese Schäden können verschiedenster Art sein, wie

  • Heilungskosten bei Personenschäden
  • Renten bei Invalidität
  • Reparaturen an anderen Fahrzeugen
  • Reparaturen an anderen Objekten
  • Kostenersatz, wenn das andere Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist oder die Kosten der Reparatur so hoch wären, dass der halbe Zeitwert überschritten wird. Man spricht in diesem Fall von einem Totalschaden.
Die maximale Entschädigung eines oder mehrerer Geschädigten richtet sich nach der sogenannten Deckungssumme. Wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt, so muss der Schädiger diesen Mehrbetrag selbst begleichen. Da ein Schaden bei einem größeren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen kann, sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich. Meistens sind Mindestdeckungssummen gesetzlich geregelt.

In den meisten Ländern ist eine KFZ-Haftpflichversicherung vorgeschrieben, um ein KFZ-Kennzeichen für ein Fahrzeug zu bekommen.

Um die Prämien einerseits konkurrenzfähig zu halten und andererseits die zu bezahlenden Schäden zu reduzieren, gibt es in vielen Fällen ein sogenanntes Bonus-Malussystem. Muss die Versicherung einen Schaden begleichen, so erhöht sich die Versicherungsprämie für den Versicherten, die nach den Maluspunkten berechnet wird. Bleibt der Versicherte aber eine gewisse Zeit unfallfrei und damit die Versicherung zahlungsfrei, so wird die Prämie nach den Bonuspunkten reduziert. Kritiker sehen im Bonus-Malus eine Gefahr der Fahrerflucht.

Es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung leistungsfrei bleibt. Manchmal ist sie zwar gegenüber dem Geschädigten vorleistungspflichtig, sie kann sich den Betrag aber vom Versicherten zurückholen. Solche Fälle liegen z. B. bei Unfällen durch Trunkenheit im Verkehr oder abgefahrenen Autoreifen vor. Besonders präker ist die Situation bei einem Unfall mit einem Fahrzeug ohne gültigen Kennzeichen, da hier keine Versicherung einspringt. Dies kann auch der Fall sein, wenn ein ausländisches Fahrzeug ohne Zusatzschild für das Herkunftsland beteiligt ist.

Schwierig können sich auch Unfälle mit Fahrzeugen aus anderen Ländern gestalten. Um nicht mit der ausländischen Versicherung verhandeln zu müssen, kann eine inländische Vertragsversicherung dafür einspringen. In Österreich ist dies der Versicherungsverband dem Dachverband aller Versicherungen.

Bei Fahrten ins Ausland benötigte man meist zum Nachweis einer gültigen Versicherung die grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr vorgeschrieben - innerhalb der EU gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen - das Mitführen der Grünen Karte kann einem bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Wichtig: Erfahrungen zeigen, bei verschuldeten Unfällen mit Personenschäden oder sogar Todesfolge wird die "Grüne Karte" meist zwingend verlangt - Festhalten oder Inhaftierung bis zur Klärung des Versicherungsschutzes ist schon vorgekommen.

Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr.5, daraus resultieren die weiteren Abkommen. Zuständige Organisation ist das Council of Bureaux http://www.cobx.org, mit Sitz in London. Das ursprüngliche Grüne-Karte-System hatte 13 Staaten. Heute sind es 44. Und gilt für Europa. Details aus einigen Ländern

Deutschland Im Fall von nicht ermittelbaren oder nicht versicherten Kfz hilft in Deutschland ein Entschädigungsfonds der deutschen Autoversicherer. http://www.verkehrsopferhilfe.de Dieser hilft auch Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4.KH-EG Richtlinie. Die endgültige Schadensabwicklung wird dann im Auftrag der Verkehrsopferhilfe entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch Schadenregulierungsbüros durchgeführt.

Grundlage ist seit 2003 eine EU-Richtlinie, die fordert jede Versicherung solle in jedem Land der EU einen Repräsentanten benennen, der Schäden reguliert. Für die Abwicklung und Regulierung von Schäden bei Schäden in Deutschland ist das Deutsche Büro Grüne Karte e. V., mit Sitz in Hamburg zuständig. Sie fordert jede Versicherung solle in jedem Land der EU einen Repräsentanten benennen, der Schäden reguliert.

Österreich Bei PKW richtet sich die Höhe der Prämie nach der Motorleistung mit Bonus-Malussystem. Bei LKW nach dem Gesamtgewicht ohne Bonus-Malus. Ebenso bei nicht versicherten Fahrzeugen.Haftpflichtversicherungen gibt es auch außerhalb des Straßenverkehrs, etwa im Privat- oder Sportbereich.