Gewerberecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts, das vor allem der Gefahrenabwehr dient. Das Gewerberecht ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Das Gewerberecht ist zugleich Begrenzung der Gewerbefreiheit, einem der ältesten bürgerlichen Rechte im modernen Staat. Das Gewerberecht im engeren Sinne stellt besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden. In der Regel ist dieser verpflichtet, Mitglied in einer Zwangsvereinigung wie der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftskammer o.ä. zu werden. Häufig werden auch besondere Anforderungen im Rahmen der "Zuverlässigkeit" an den Gewerbetreibenden gestellt.