In Österreich sind die Normierungen des Gewerberechts in der Gewerbeordnung 1994 (Novelle 2002) festgelegt. Sie ist gültig für alle gewerbsmäßig ausgeübten Tätigkeiten, mit einigen Ausnahmen wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker und sogenannte "freie Berufe" (Künstler etc.). Folgende Regelungen sind in der Gewerbeordnung enthalten:
- allgemeine Zugangsbestimmungen
- persönliche Voraussetzungen (Befähigung, Zuverlässigkeit)
- sachliche Voraussetzungen (Betriebsanlagen, Bedarf - nur beim Gewerbe der Rauchfangkehrer)
- Organisation eines Gewerbebetriebs (Trägerperson oder -gesellschaft, Geschäftsführer, Namensführung)
- Genehmigung von Betriebsanlagen
Daneben gibt es zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Umweltrecht.
Für Gewerbetreibende ist die Mitgliedschaft in der österreichischen Wirtschaftskammer verpflichtend vorgeschrieben.