Die
Abgasuntersuchung (AU) ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb festgelegter Grenzen bleiben.
Die AU ersetzt seit 1. Dezember 1993 die
Abgassonderuntersuchung (ASU), die nur für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor vorgeschrieben war. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wurde die Betriebsgenehmigung entzogen.
Die Untersuchung muss in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden:
| Ottomotor
|
| ohne Katalysator
| 12 Monate
|
| ungeregelter Katalysator
| 12 Monate
|
| geregelter Katalysator
| 24 Monate (Taxen/Mietwagen: 12 Monate) x)
|
| Dieselmotor
|
| bis 3,5t zul. Gesamtgewicht
| 24 Monate (Taxen/Mietwagen: 12 Monate) x)
|
| über 3,5t zul. Gesamtgewicht
| 12 Monate
|
x) die erste AU bei PKW ist erst 36 Monate nach Erstzulassung nötig.
Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (Beispiele: § 47a Abs. 1 StVZO):
- Fahrzeuge mit Ottomotor mit weniger als vier Rädern, einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h
- Dieselfahrzeuge mit weniger als vier Rädern oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Der Nachweis der durchgeführten AU erfolgt durch ein sechseckiges Siegel auf dem vorderen Kennzeichen, das das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten AU anzeigt. Bei der AU wird eine Bescheinigung ausgestellt, die im Fahrzeug mitzuführen und bei Polizeikontrollen vorzulegen ist.