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Ministerialrat
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Von Reicher Gerhard
Veröffentlicht am 31.10.08
 
Ministerialrat bzw. Ministerialrätin ist eine Dienstbezeichnung, die Beamte in obersten Landes- oder Bundesbehörden (Ministerien) haben. Ministerialräte gehören zum sog. höheren Dienst der Verwaltung.

Einführung
Ministerialrat bzw. Ministerialrätin ist eine Dienstbezeichnung, die Beamte in obersten Landes- oder Bundesbehörden (Ministerien) haben. Ministerialräte gehören zum sog. höheren Dienst der Verwaltung. Meist sind Ministerialräte als Referatsleiter tätig. Sie haben damit die Zuständigkeit für ein bestimmtes Fachgebiet. In der Regel leiten sie Teams von mehreren Personen. Die Organisationseinheit, die ein Ministerialrat leitet, ist ein Kernelement politischen Verwaltungshandelns, das oft auch als "Rückgrat" einer Landesregierung oder der Bundesregierung gilt.