Ein
Beamter ist ein vom Staat oder einem sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung beschäftigter Mitarbeiter, der einen (vom Angestellten oder Arbeiter) abweichenden Status trägt. Dieser
Beamtenstatus - auch als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet - ist in verschiedenen Ländern und im Bund unterschiedlich geregelt. Das Dienstverhältnis wird durch Ernennung (Urkunde) begründet, nicht wie bei Angestellten oder Arbeitern durch Vertrag.
Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks "lahmgelegt" werden können. Hauptaufgabe der Beamten ist die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt werden sollen.
Rechte und Pflichten der Beamten in Deutschland
Die deutschen Beamten haben eine besondere Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber und daraus eine Beschränkung ihrer Bürger- und Arbeitnehmerrechte (z.B. kein Streikrecht, keine Tarifrecht). Sogar das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte eingeschränkt. Ferner bestehen Verhaltenpflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Beamtentums nicht zu gefährden. Dafür ist der Dienstherr seinen Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet; ihre Besoldung muss dem Amt angemessen sein. Dies spielt in der Praxis jedoch eine untergeordnete Rolle, da das Gehalt vom Gesetzgeber festgelegt wird, und daher auch pauschal gekürzt werden kann. Problematisch ist die Höhe der Besoldung insbesondere für Beamte unterer Besoldungsgruppen, die eine Familie zu versorgen haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist sogar eine Bezahlung, die lediglich 15 % über den Leistungen für Sozialhilfeempfänger liegt, noch als angemessen zu beurteilen.
Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse der Beamten
Deutsche Beamte werden nach Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf) und bestandener Laufbahnprüfung sowie Absolvierung einer Probezeit und Wartezeit auf Lebenszeit ernannt, wenn sie mindestens das 27. Lebensjahr vollendet haben. Ein Beamter kann nicht kündigen, er muss seine Entlassung beantragen.
Daneben gibt es aber auch Beamte auf Zeit, zum Beispiel bei befristeten Tätigkeiten an Universitäten ("Zeitbeamte"). Auch politische Beamte, wie Bürgermeister, Staatssekretäre oder Minister sind nicht auf Lebenszeit beschäftigt.
Es gibt in Deutschland verschiedene Laufbahnen:
- Einfacher Dienst
- Mittlerer Dienst (i. d. R. wird ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluss gefordert)
- Gehobener Dienst (i. d. R. ist ein Fachhochschulstudium Voraussetzung)
- Höherer Dienst (i. d. R. ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium Voraussetzung)
Die Ausbildung für den einfachen und mittleren Dienst findet i. d. R. an Studieninstituten und ähnlichen verwaltungsinternen Einrichtungen statt. Im gehobenen Dienst ist eine Ausbildung an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung der Regelfall. Parallel findet die praktische Ausbildung in der jeweiligen Einstellungsbehörde statt. Für den höheren Dienst werden Absolventen der öffentlichen Hochschulen eingestellt.