Eine Laufbahn umfaßt alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vorbildung und Ausbildung voraussetzen; zur Laufbahn gehören auch Vorbereitungsdienst und Probezeit. Es werden vier Laufbahngruppen unterschieden:
- einfacher Dienst
- mittlerer Dienst
- gehobener Dienst
- höherer Dienst
Anforderungen
Für die Laufbahnen bestehen Mindestanforderungen hinsichtlich Vorbildung, Vorbereitungsdienst sowie der Ablegung von Prüfungen.
Dabei gilt als Einstellungsvoraussetzung für den
- einfachen Dienst der Hauptschulabschluss
- mittleren Dienst der Realschulabschluss
- gehobenen Dienst die Allgemeine Hochschulreife
- höheren Dienst ein mindestens dreijähriges abgeschlossenes Hochschulstudium
oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
Innerhalb der Laufbahngruppen wird zwischen Fachrichtungen (wie beispielsweise technischer oder nichttechnischer Dienst) unterschieden. Beamtinnen und Beamte können grundsätzlich nur im Eingangsamt ihrer Laufbahn angestellt (eingruppiert) werden. Die Eingangsämter sowie die erreichbaren Spitzenämter der jeweiligen Laufbahn werden vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber in Bund und Ländern festgelegt.
Teilweise ist ein Aufstieg möglich: Nach einer bestimmten Dienstzeit in einer Laufbahngruppe kann der Beamte durch entsprechende Weiterbildung und das bestehen einer Prüfung in die nächsthöhere Laufbahn wechseln.