Einführung
Das Gaststättenrecht in Deutschland wird im Gaststättengesetz vom 5. Mai 1970 (BGBl I 1970, 465, 12), zuletzt geändert am 25. November 2003 (I 2304) geregelt. Das Gaststättengesetz ist eine lex specialis zur Gewerbeordnung.
Das Gaststättengesetz regelt insbesondere die Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis (Konzession), den Umfang der Erlaubnis, die Auflagen und die Versagungsgründe. In Landesvorschriften sind die Zuständigkeiten und Details geregelt.
Checkliste für Gaststättenkontrollen
durch das Gewerbeamt