deol.de - http://www.deol.de
Gaststättenrecht
http://www.deol.de/articles/1441/1/Gaststattenrecht/Seite1.html
Von Reicher Gerhard
Veröffentlicht am 31.10.08
 
Das Gaststättenrecht in Deutschland wird im Gaststättengesetz vom 5. Mai 1970 (BGBl I 1970, 465, 12), zuletzt geändert am 25. November 2003 (I 2304) geregelt. Das Gaststättengesetz ist eine lex specialis zur Gewerbeordnung.

Einführung
Das Gaststättenrecht in Deutschland wird im Gaststättengesetz vom 5. Mai 1970 (BGBl I 1970, 465, 12), zuletzt geändert am 25. November 2003 (I 2304) geregelt. Das Gaststättengesetz ist eine lex specialis zur Gewerbeordnung.

Das Gaststättengesetz regelt insbesondere die Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis (Konzession), den Umfang der Erlaubnis, die Auflagen und die Versagungsgründe. In Landesvorschriften sind die Zuständigkeiten und Details geregelt.

Checkliste für Gaststättenkontrollen

durch das Gewerbeamt


Vorbereitung
  • Lektüre der erteilten Konzession, insbesondere Auflagen, Bedingungen
  • Ermittlung bei "Kennern" der Gaststätte

Außenbereich

  • Parkplätze, Anzahl, Markierung, Hinweisbeschilderung
  • Aushang Speise- und Getränkekarte mit Preis- und Mengenangaben
  • Namensschild des Betreibers mit mindestens einem ausgeschriebenem Vornamen an der Tür

Gastraum
  • Sauberkeit
  • Löscheinrichtungen (Feuerlöscher, Branddecke, ggf. Brandmeldeanlage)
  • Fluchtwegbeschilderung - nur Piktogramme, Texte sind nicht mehr zulässig
  • Fluchtweg frei von Hindernissen, Notbeleuchtung
  • Gefährliche Ecken, Kanten, Stufen

Küche

  • Sauberkeit
  • Handwaschbecken mit Heiß- und Kaltwasser vorhanden
  • Kühlschränke
  • Inhalt von Gefriertruhen (unzulässiges Gefriergut)
  • Abfallentsorgung

Theke
  • Schankanlage - schriftlicher Nachweis der regelmäßigen Reinigung
  • Gläser mit Eichmarken

Speisekarte/Preisaushang

  • vorhanden?
  • billigstes Getränk muss nichtalkoholisch sein

Toilettenanlage
  • Sauberkeit
  • ausreichende Zahl von Toiletten und Urinalen
  • Einweghandtücher bzw. nur zur einmaligen Nutzung Stoffhandtücher (CWS o. ä.)
  • Separater vollständig abgetrennter Vorraum zum Händewaschen
  • Türschließer

Personal

  • Gastwirt anwesend/jederzeit erreichbar
  • Unterweisung aller Mitarbeiter mit Lebensmittelkontakt nach Lebensmittelhygieneverordnung
  • Arbeitserlaubnis bei ausländischen Mitarbeitern
  • Aufenthalts-/Pausenraum (Größe, Zustand etc.)
  • abschließbare Spinde
  • separate Personaltoilette
  • Dusche