Verfassungsgerichtshof
- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 31.10.08
- Staats- und Verfassungsrecht
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Einführung
Ein Verfassungsgerichtshof ist ein Gericht, das Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.
Alle deutschen Länder haben eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit. Nur in Schleswig-Holstein werden die Aufgaben vom Bundesverfassungsgericht wahrgenommen.
Ausdrücklich als Verfassungsgerichtshof werden die Gerichte in Bayern, Thüringen, Berlin, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Sachen und Rheinland-Pfalz bezeichnet. In einigen Ländern heißen sie auch Landesverfassungsgericht (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt), Verfassungsgericht (Hamburg, Brandenburg) oder Staatsgerichtshof (Niedersachsen, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg).
Kommentar 