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Verfassungsgerichtshof
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Von Reicher Gerhard
Veröffentlicht am 31.10.08
 
Ein Verfassungsgerichtshof ist ein Gericht, das Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.

Einführung
Ein Verfassungsgerichtshof ist ein Gericht, das Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.

Alle deutschen Länder haben eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit. Nur in Schleswig-Holstein werden die Aufgaben vom Bundesverfassungsgericht wahrgenommen.

Ausdrücklich als Verfassungsgerichtshof werden die Gerichte in Bayern, Thüringen, Berlin, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Sachen und Rheinland-Pfalz bezeichnet. In einigen Ländern heißen sie auch Landesverfassungsgericht (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt), Verfassungsgericht (Hamburg, Brandenburg) oder Staatsgerichtshof (Niedersachsen, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg).