Personalisierte Verhältniswahl
- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 31.10.08
- Staats- und Verfassungsrecht
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Einführung
Die personalisierte Verhältniswahl ist ein Wahlverfahren, das bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und verschiedenen Landtagen angewandt wird. Es kombiniert Elemente der Personenwahl mit denen der Verhältniswahl.
Nach dem Bundestagswahlrecht werden die Sitze im Bundestag an die Parteien nach dem Verhältniswahlrecht verteilt, allerdings werden mit der Erststimme bestimmte Personen nach dem Mehrheitswahlrecht in den Bundestag gewählt, wodurch der Wähler einen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestags hat.
Kommentar 