Einführung
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist das höchste Gericht des Saarlandes. Es hat die Aufgabe Gesetze bezüglich ihrer Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Das Gericht hat zugleich den Sonderstatus eines Verfassungsorgans (Beispiele: Verfassung des Saarlandes). Laut der Verfassung vom 15. Dezember 1947 ist der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte Organ des Volkswillens (Art. 97 SVerf). Die nähreren Regelungen über den Verfassungsgerichtshof trifft das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof.
Der Sitz des Verfassungsgerichtshofes ist Saarbrücken.
Zusammensetzung/Wahl
Der Verfassungserichtshof setzt sich aus 8 Richtern zusammen. Jedem dieser 8 Richter wird zugleich ein Stellvertreter zugeordent. Die Richter, sowie ihre jeweiligen Stellvertreter müssen mit einer zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederanzahl des Landtages gewählt werden.
Es gibt jedoch bestimmte Auflagen, die ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes mitbringen muss: So muss es die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zum Landtag wählbar sein, mindestens 35 Jahre alt sein und zum Richteramt (höherer Verwaltungsdienst) zugelassen sein.