Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR oder EGMR) ist ein aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention eingerichteter Gerichtshof, der die Rechtsprechung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten prüft.

Nicht zu verwechseln ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der dem Europarat zuzuordnen ist, mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg.

Bindung an die Konvention

Sämtliche Unterzeichnerstaaten haben sich der Rechtsprechung unterworfen. Der Gerichtshof kann jedoch mangels Exekutivbefugnissen nur Restitutionen in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen. Die Richter (jeweils einer) entstammen den Unterzeichnerstaaten. Sie müssen laut Konvention hohes sittliches Ansehen genießen.