Das
Bayerische Verfassungsgericht wurde in seiner heute bekannten Form in der Verfassung vom 2. Dezember 1946 errichtet. Vorläufer war der
Bayerische Staatsgerichtshof, der schon am 30. März 1850 gegründet worden war.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über
- Verfassungsbeschwerden (betreffend die Landesverfassung)
- Organstreitigkeiten
- Richtervorlagen
Mit der Popularklage besteht darüber hinaus eine umfassende Klagemöglichkeit des Einzelnen gegen verfassungswidrige Normen des Landesrechts vorzugehen, eine bayerische Besonderheit.
Die 38 ehrenamtlichen Richter am Verfassungsgerichtshof werden mit einfacher Mehrheit durch den Landtag bestimmt. Daher wurde dem Verfassungsgericht eine gewisse Nähe zur bayrischen Mehrheitspartei CSU nachgesagt. Ein Volksbegehren zur Änderung der Richterwahlregeln scheiterte aber im Jahr 2000.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist im Gebäude des Oberlandesgerichts München in der Prielmayerstraße 5 untergebracht.