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Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht
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Von Schwarz Antonio
Veröffentlicht am 02.11.08
 
An den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht kann sich der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht beteiligen, der im...

Einführung
An den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht kann sich der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht beteiligen, der im Bundesministerium des Innern ressortiert; er ist nur an die Weisungen der Bundesregierung als solcher gebunden. Seine Aufgabe ist es, das öffentliche Interesse in Abstimmung mit den beteiligten Bundesministerien zu wahren. Macht er von seiner Beteiligungsmöglichkeit Gebrauch, so äußert er sich schriftlich und legt seine Auffassung in der mündlichen Verhandlung dar.