Der Vorvertrag ist ein Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen. Es handelt sich um ein Verpflichtungsgeschäft, das durch den Abschluss des Hauptvertrags erfüllt wird.

Der Vorvertrag ist im deutschen Recht nicht geregelt; seine Zulässigkeit ergibt sich aber aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Durch ihn wird vertraglich ein Kontrahierungszwang begründet. Wenn für den Abschluss des Hauptvertrages eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, dann muss diese Form auch beim Abschluss des Vorvertrages eingehalten werden.