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Dolo agit
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Von Schwarz Antonio
Veröffentlicht am 03.11.08
 
Dolo agit ist die Abkürzung des lateinischen Rechtssatzes Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est. (Sinngemäß: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er sofort wieder zurückgeben muss.)

Einführung
Dolo agit ist die Abkürzung des lateinischen Rechtssatzes Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est. (Sinngemäß: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er sofort wieder zurückgeben muss.)

Dolo agit ist die Einrede der gegenwärtigen Arglist, die der Schuldner erheben kann, um die Herausgabe einer Sache zu verweigern. Diese Einrede steht ihm zu, wenn er unmittelbar nach der Herausgabe selbst einen Herausgabeanspruch geltend machen könnte.

Der Dolo-agit-Grundsatz ist somit eine spezielle Ausprägung des Prinzips von Treu und Glauben, das im deutschen Zivilrecht in § 242 BGB verankert ist.

Der lateinische Satz findet sich gelegentlich auch kürzer als Dolo agit, qui petit, quod redditurus est oder abgewandelt mit gleicher Bedeutung als Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est.