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Obligation (Recht)
http://www.deol.de/articles/1656/1/Obligation-Recht/Seite1.html
Von Reicher Gerhard
Veröffentlicht am 03.11.08
 
Obligation ist ein Ausdruck in der Rechtsprechung, der auf Schweizer Gesetzgebung basiert. Die Obligation ist eine Verpflichtung, die nach Schweizer Obligationenrecht (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizer Zivilgesetzbuches) aus drei "Handlungen" entstehen kann:

Einführung
Obligation ist ein Ausdruck in der Rechtsprechung, der auf Schweizer Gesetzgebung basiert. Die Obligation ist eine Verpflichtung, die nach Schweizer Obligationenrecht (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizer Zivilgesetzbuches) aus drei "Handlungen" entstehen kann:

  • durch übereinstimmende Willensäusserung (Vertrag)
  • durch unerlaubte Handlung (Haftung)
  • aus ungerechtfertigter Bereicherung (Rückforderung/Rückerstattung)