Deutschland
Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist – wie die kleine Strafkammer des Landgerichts – regelmäßig mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. In der großen Strafkammer des Landgericht wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Die Berufung zum Schöffen kann nur in wenigen begründeten Fällen abgelehnt werden. Der Schöffe muss ein Lebensalter zwischen 25 und 70 Jahren haben. Er darf bestimmten Berufsgruppen (wie z.B. Polizeivollzugsbeamter) nicht angehören. Schöffen sind dem Zivilprozess fremd.
Österreich
In Österreich werden Schöffensenate nur an den Landgerichten verwendet. Diese bestehen aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Die Schöffen werden durch Zufall ausgewählt. Eine Person, die jünger als 25 oder älter als 65 ist, darf nicht zum Schöffen berufen werden.