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Verkehrsrecht
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Von Schwarz Antonio
Veröffentlicht am 10.11.08
 
Verkehrsrecht ist "Straßenrecht" im weiteren Sinne. Insofern wird dieses Rechtsgebiet in zwei Gruppen unterteilt: in Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht.

Einführung
(Weitergeleitet von Straßenverkehrsdelikt)

Verkehrsrecht ist "Straßenrecht" im weiteren Sinne. Insofern wird dieses Rechtsgebiet in zwei Gruppen unterteilt: in Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht.

Das Straßenrecht ist kein Verkehrsrecht, bestimmt es aber als "Recht an der Straße" und gehört daher zum öffentlichen Sachenrecht. Das Straßenrecht ist vorrangiges Recht, das im Regelfall Landesrecht ist (Straßengesetz), Bundesrecht nur im Bereich der Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen, Bundesfernstraßengesetz). Es bestimmt die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung. Die Widmung sieht mehrere Gebrauchsformen vor: Den Gemeingebrauch, den Anliegergebrauch, die öffentlich-rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung. Zuständige Behörde ist stets der Straßenbaulastträger.

Das Straßenverkehrsrecht (als "Recht auf der Straße") dagegen ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße.

Deutsches Verkehrsrecht
Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Zuständige Behörde ist die Straßenverkehrsbehörde.

Österreich

Das Straßenverkehrsrecht wird hier durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten sind:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Kraftfahrgesetz (KFG)
  • Führerscheingesetz (FSG)
Zusätzlich gibt es zwischenstaatliche (meist bilaterale) Vereinbarungen, die vor allem den Personen- und Gütertransport auf der Straße regeln.