Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Gremium laut Betriebsverfassung, das den Betriebsrat (BR) über wirtschaftliche Angelegenheiten regelmäßig informieren soll.

Gesetzes-Hinweis

Festgelegt ist dies im Abschnitt "Wirtschaftliche Angelegenheiten" des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in den Paragrafen 106 bis 110.