Wirtschaftsausschuss
- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 10.11.08
- Das Recht
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Einführung
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Gremium laut Betriebsverfassung, das den Betriebsrat (BR) über wirtschaftliche Angelegenheiten regelmäßig informieren soll.
Gesetzes-Hinweis
Festgelegt ist dies im Abschnitt "Wirtschaftliche Angelegenheiten" des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in den Paragrafen 106 bis 110.