Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 10.11.08
- Das Recht
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Einführung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werksstudenten) unter 25 Jahren im Betrieb.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat oder Personalrat zusammen.
Gewählt wird sie alle zwei Jahre im Oktober/November. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer unter 25 Jahren (auch, wenn er nicht mehr in Ausbildung ist).
Um ihre Unabhängigkeit zu sichern, genießen die Mitglieder Kündigungsschutz und haben nach § 78a Betriebsverfassungsgesetz ein Recht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung.
Im folgenden ist mit Azubis der eingangs genannte Personenkreis gemeint.