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Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Von Reicher Gerhard
Veröffentlicht am 10.11.08
 
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werksstudenten) unter 25 Jahren im Betrieb.

Einführung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werksstudenten) unter 25 Jahren im Betrieb. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat oder Personalrat zusammen. Gewählt wird sie alle zwei Jahre im Oktober/November. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer unter 25 Jahren (auch, wenn er nicht mehr in Ausbildung ist).

Um ihre Unabhängigkeit zu sichern, genießen die Mitglieder Kündigungsschutz und haben nach § 78a Betriebsverfassungsgesetz ein Recht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung.

Im folgenden ist mit Azubis der eingangs genannte Personenkreis gemeint.


Aufgaben
  • Wahrnehmung der Belange der Azubis
  • Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat (speziell zu Ausbildung, Übernahme, Gleichstellung von Männern und Frauen)
  • Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.
  • Anregungen der Azubis an den Betriebsrat herantragen
  • Integration ausländischer Azubis

Rechte

  • Teilnahme an Betriebsratssitzungen
  • Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
  • Abhalten von Sprechstunden
  • Aussetzen von Betriebsratsbeschlüssen
  • Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers

Grösse
Azubis im Betrieb Größe der JAV
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis 150 5
151 bis 300 7
301 bis 500 9
501 bis 700 11
701 bis 1000 13
über 1000 15