Mitbestimmung
- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 10.11.08
- Das Recht
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Einführung
Mitbestimmung bezeichnet die Gewährung von Entscheidungsbefugnissen für diejenigen, die zwar von den Ergebnissen der Entscheidungen betroffen sind, aufgrund formaler Rechts- oder Besitzverhältnisse aber zunächst keinen Einfluss auf den Entscheidungsprozess haben.
Häufig bezieht sich Mitbestimmung auf den Zugewinn von Einflußmöglichkeit von Arbeitnehmern auf (im weitesten Sinne) wirtschaftliche Entscheidungen.
Ziele der Mitbestimmung
Primäres Ziel ist die Mitbestimmung an sich, also die Beteiligung von Arbeitnehmern an wirtschaftlichen Entscheidungen.