Flugreisefall
- Von Schwarz Antonio
- Veröffentlicht 10.11.08
- Allgemeine Zivilrechtslehre
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Fall:
Der Minderjährige M gelangt nach einem Flug von München nach Hamburg mit Transitpassagieren ohne Flugschein an Bord eines Flugzeugs in Richtung New York. Dort wird ihm die Einreise verweigert. Die Fluggesellschaft lässt M eine Zahlungsverpflichtungserklärung unterzeichnen und befördert ihn zurück zu seinen Eltern nach München.