Das Internetrecht zeichnet sich im Gegensatz zu anderen und etablierteren Rechtsgebieten durch mehrere Besonderheiten aus.

Zum einen ist es, wie bereits erwähnt, kein homogenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen. Beispielhaft sollen hier genannt werden:

Rechtsgebiet Auswirkungen bspw. auf Gesetze
Allgemeines und besonderes Zivilrecht Vertragsschluss, Handel und E-Commerce, Gewährleistung, allgemeine Haftungsgrundsätze BGB
Urheberrecht Schutz des Urhebers, Verwertungsrechte, Rechteübertragung, Tauschbörsen, Privatkopie UrhG
Wettbewerbsrecht wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Werbung UWG
Strafrecht Hacker, Pornographie, Volksverhetzung StGB
Namens- und Markenrecht Domainregistrierung und Domainnutzung MarkenG, BGB
Datenschutzrecht E-Commerce, Datenschutzbeauftragter, Informations- und Belehrungspflichten TDDSG, BDSG, MDStV, TDG
Internationales Privatrecht (IPR) grenzüberschreitende Verträge oder Rechtsverletzungen EGBGB, EuGVVO, CISG (UN-Kaufrecht), diverse Abkommen
Medienrecht Inhalte von Mediendiensten, Schutz von Kindern und Jugendlichen MDStV, JMStV
Telekommunikationsrecht Abrechnung, Impressum etc. von Telediensten TDG, TKG, IuKDG