Brandstiftung
- Von Schwarz Antonio
- Veröffentlicht 14.11.08
- Straftatbestand
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Bewertung:
Nicht bewertet
Ätiologie
Brandstiftung tritt in zwei verschiedenen Varianten häufig auf. Einerseits als Jugenddelikt (Jugendkriminalität), in der das Spiel mit dem Feuer zu unsachgemäßem Umgang führt, aber auch als typisches Rachedelikt gegenüber fremden Sachen sich auswirkt (bei Mülltonnen ist das einschlägige Delikt die Sachbeschädigung). Andererseits kann auch pathopsychologisches Verhalten im Bereich einer Pyromanie Auslöser für Brandstiftungsdelikte sein. Täter erleben sexuelle Befriedigung durch den Anblick von Flammen als Phallussymbol. Insofern ist vom Tatgericht her stets auf die Anwendung der §§ 20, 21 StGB zu prüfen.
Kommentar 