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Kinderhandel
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Von Schwarz Antonio
Veröffentlicht am 14.11.08
 
Unter Kinderhandel versteht man laut ODCCP (Office for Drug Control and Crime Prevention) die Anwerbung, den Transport, die Übersendung, die Unterbringung oder die Entgegennahme von Personen zum Zwecke ihrer Ausbeutung...

Einführung
Unter Kinderhandel versteht man laut ODCCP (Office for Drug Control and Crime Prevention) die Anwerbung, den Transport, die Übersendung, die Unterbringung oder die Entgegennahme von Personen zum Zwecke ihrer Ausbeutung und zwar mittels Drohung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen von Zwang, durch Entführung, Betrug, Täuschung, den Missbrauch von Macht oder einer Position der Verwundbarkeit oder durch das Geben oder Empfangen von Geld oder Begünstigungen, um so die Zustimmung einer Person zu erwirken, die die Kontrolle über eine andere innehat.

Der Handel mit Kindern dient u.a. zum Zwecke:

  • der Ausbeutung durch Arbeit (inkl. Sklavenarbeiten und Schuldknechtschaft),
  • der sexuellen Ausbeutung (inkl. Prostitution und Pornographie),
  • der Ausbeutung durch illegale Tätigkeiten (inkl. Betteln und Drogenhandel),
  • des Adoptionshandels,
  • der Heiratsvermittlung.
Der Kinderhandel ist aufgrund des internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels vom 30. September 1921 unter Strafe gestellte Tat. In Deutschland ist Kinderhandel auch nach § 236 StGB strafbar in Form des Verkaufs, Kaufs von Kindern und der unbefugten Adoptionsvermittlung.