Unter Untreue in der Partnerschaft können Verletzungen der gegenseitigen Vertrauensbasis in einer Beziehung, insbesondere sexuelle Verhältnisse zu weiteren Personen, gewertet werden. Was konkret als Untreue gewertet wird, hängt von gesellschaftlichen Normen, den (meist unausgesprochenen) Regeln der Partnerschaft und dem subjektiven Empfinden ab.
Während in einigen Partnerschaften schon ein Flirt als Akt der Untreue verstanden wird, können in anderen Partnerschaften in einem bestimmten Rahmen auch sexuelle Verhältnisse zu anderen Personen akzeptiert oder toleriert sein. In solchen
offeneren Partnerschaften werden häufig aber bestimmte Handlungen als
Untreue verstanden:
- beispielsweise kann es sein, dass nur einer Person entsprechende ausserpartnerschaftliche Beziehungen zugestanden werden
- nur kurzfristige Seitensprünge akzeptiert werden, nicht aber ein längerfristiges Verhältnis
- sexuelle Handlungen hingenommen werden, aber Anzeichen für Verliebtheit als Untreue gewertet werden
- sexuelle Kontakte zu bestimmten anderen Personen (der besten Freundin, dem Chef, dem ärgsten Gegner ...) nicht akzeptiert werden
- bestimmte in der Partnerschaft bedeutsame sexuelle Praxen oder Rituate außerhalb der Partnerschaft nicht gestattet sind
- das Erzählen oder Verschweigen eines Verhältnisses kann als Untreue gewertet werden
- teilweise werden in besonders spießigen monogamen Partnerschaften sexuelle Dienstleistungen von Prostituierten für Männer als Ausnahme der Untreue gesehen.
Es gibt aber auch Auffassungen von partnerschaftlicher Treue und demgegenüber entsprechender Untreue, die sich nicht am Verhalten
anderen (z.B. anderen Sexualpartnern) gegenüber orientieren, sondern das Verhalten
dem Partner gegenüber zum Maßstab von Treue/Untreue machen. In diesem Verständnis ist serielle Monogamie, trotz völligen Fehlens von Seitensprüngen, keine Treue, während dauerhafte Hingabe, Rücksichtnahme, Einstehen für den Partner usw. als Treue empfunden werden, unabhängig von der Art der Kontakte zu anderen (ggf. auch anderen Partnern). In der Praxis sind hier
andere Kontakte/Beziehungen allerdings insofern von Belang, als der Partnerschaft, deren Treue bemessen wird, hierdurch u.a. zeitliche Grenzen gesetzt werden. Dies trifft aber ebenso für jede andere Aktivität außerhalb der Partnerschaft (etwa Berufstätigkeit oder Hobbies) zu.
Untreue ist ein häufiges Thema in der Literatur und im Film. Beispiele hierfür sind Claude Chabrols
Die untreue Frau, die Rahmenhandlung von
Tausendundeine Nacht oder James Joyces
Ulysses.
Untreue ist keineswegs mit Ehebruch zu verwechseln, da sie einerseits auch in nicht-ehelichen Partnerschaften vorkommt und andererseits nicht jede Form des Ehebruchs als Untreue aufgefaßt werden muß.
Untreue im Deutschen Strafrecht
Die Untreue ist im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland ein Vermögensdelikt, das in § 266 StGB geregelt ist. Inhaltlich ist die Untreue mit den Betrugsdelikten verwandt. Ebenso besteht eine Parallele zur Unterschlagung. Ein Unterfall der Untreue ist die Veruntreuung von Arbeitsentgelten nach § 266a StGB.